Kindersitze

Gemeinsame Familienausflüge mit den Kleinsten? Gar kein Problem mit den praktischen Kindersitzen für Ihren Nachwuchs! Entdecken Sie die vielfältigen Modelle für Kinder im Alter zwischen 1 und 7. Unten auf der Seite haben wir außerdem weitere Informationen und Sicherheitshinweise für Sie aufgelistet. Wir freuen uns über Ihr Interesse!
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Wie alt muss mein Kind sein, um im Kindersitz mitfahren zu dürfen?

Ihr Kind sollte mindestens ein Jahr alt sein, um im Kindersitz sitzen zu können. Je nach Größe des Sitzes kann Ihr Kind bis zum Alter von sieben Jahren im Kindersitz sitzen. Die Sitze und Gurte müssen dafür an die Größe und das Gewicht Ihres Kindes angepasst sein. Hier gibt es von verschiedenen Anbietern ganz unterschiedliche Modelle. Der Fahrer oder die Fahrerin des Rads mit Kindersitz muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Wo wird der Kindersitz angebracht?

Es gibt drei Möglichkeiten, an denen die verschiedenen Kindersitz-Modelle angebracht werden können. Vorne zwischen Fahrer und Lenker in Fahrtrichtung blickend, vorne vor dem Lenker entgegen der Fahrtrichtung blickend oder, und das ist die häufigste Variante, hinter dem Fahrer in Fahrtrichtung blickend. Dabei sind die Modelle, die hinter dem Fahrer angebracht werden, am sichersten für Ihr Kind. Außerdem erlauben diese Kindersitze ein Gewicht von bis zu 25 Kilogramm, vorn montierte nur bis zu 15 Kilogramm. Die Kindersitze sollten nicht an beweglichen Teilen wie etwa dem Lenker montiert werden. Besonders sicher sitzt Ihr Nachwuchs, wenn der Sitz am Sattelrohr befestigt wird.

Sicherheitshinweise für Kindersitze

Um Ihnen die beste Sicherheit für Ihr Kind während der Fahrt zu gewährleisten, sollten Sie einige Tipps unbedingt einhalten. Zum einen ist das Tragen eines Fahrradhelmes unbedingt empfohlen. Außerdem sollten Sie Ihr Kind nie im Sitz allein lassen. Die Sturzgefahr ist zu hoch. Der Sitz und auch die Gurte müssen unbedingt der Größe und dem Gewicht Ihres Kindes angepasst sein. Dabei sind Hosenträgergurte wesentlich sicherer als Beckengurte. Zudem bietet es sich an, einen Höcker im Schrittbereich des Kindes zu haben. So wird Ihr Kind bei einer starken Bremsung im Sitz gehalten. Zusätzlich haben manche Kindersitze außerdem Gurte, mit denen die Beine befestigt werden können. Das verhindert, dass Ihr Kind zu sehr strampelt und Sie aus dem Gleichgewicht bringt. Und zu guter Letzt: Nehmen Sie das Fahren mit einem Kindersitz nicht auf die leichte Schulter. Das zusätzliche Gewicht auf dem Gepäckträger beeinflusst das Fahrverhalten maßgeblich. Daran müssen Sie sich zunächst gewöhnen.

*Vorgeschlagene monatliche Rate:

Bei Kaufpreisen zwischen 500 € und 2.000 €: Anzahl der Raten 24 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Bei einem Kaufpreis ab 2.000  €: Anzahl der Raten 36 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Dabei handelt es sich um vorgeschlagene Laufzeiten. Sie können im Kassenbereich eine individuelle Anzahl an Monaten festlegen.

Finanzierung Ihres Einkaufs (Ratenplan-Verfügung) über den Kreditrahmen mit Mastercard, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. 15,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Ratenplan-Verfügung: Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % (jährlich) gilt nur für die ersten 36 Monate ab Vertragsschluss (Zinsbindungsdauer); Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen.

Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 14,84 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei uns haben, kann der tatsächliche veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 2,5% der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 9 €) leisten. Zahlungen für Folgeverfügungen werden erst auf verzinste Folgeverfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten.

Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV. Die Kreditvermittlung des Finanzierungspartners erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Schwanthalerstr. 31, 80336 München.

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