Batteriebeleuchtung

In dieser Kategorie finden Sie batteriebetriebene Beleuchtung für Ihr Fahrrad sowie Ersatzbatterien. Diese Leuchten können ganz einfach angebracht und wieder abgenommen werden und sind dadurch sehr praktisch. Unten auf der Seite haben wir weitere nützliche Informationen rund um das Thema Beleuchtung am Fahrrad für Sie zusammengetragen. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

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Warum ist Batteriebeleuchtung so praktisch?

Eine Beleuchtung Ihres Bikes, die batteriebetrieben ist, ist sehr praktisch und vielseitig einsetzbar. Diese Leuchten werden ohne Dynamo betrieben. Den Einsatz eines Dynamos finden viele zu anstrengend, da sich das Fahrverhalten verändert. Diese Beleuchtung wird mit einem kleinen Klick aktiviert und schon können Sie losfahren! zudem sind diese Beleuchtungssysteme sehr wartungsfreundlich. Es gibt kein Kabel, das die Leuchte an das Fahrrad bindet. Sie könnten die Leuchten ganz einfach abmontieren, wenn es erforderlich ist. Es kann außerdem passieren, dass Ihre Beleuchtung gestohlen oder von anderen Personen mutwillig beschädigt wird. In diesem Fall haben Sie mit der praktischen Batteriebeleuchtung einen schnellen Ersatz, bis Sie Ihre Beleuchtung in der Fachwerkstatt reparieren lassen können. Das hilft auch, wenn die Beleuchtung infolge eines Sturzes kaputt geht. Selbst, wenn die Beleuchtung Ihres Fahrrads vollkommen intakt ist, ist es immer ratsam, einen Ersatz daheim zu haben.

Wie wird eine Batteriebeleuchtung angebaut?

Die meisten Modelle der batteriebetriebenen Beleuchtung haben eine praktische Schnalle, die am Gepäckträger für das Rücklicht und am Lenker für das Vorderlicht angebracht wird. Diese Schnalle ist sehr einfach zu bedienen und lässt sich außerdem enger oder weiter ziehen, wenn Ihr Lenker breiter ist als durchschnittlich. Die Beleuchtung ist schnell und einfach angebracht und lässt sich ebenso schnell wieder abnehmen, falls es erforderlich wird.

Ist ein funktionierendes Licht am Fahrrad eine Pflicht?

Ja, das Licht am Fahrrad ist laut StVO für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend. Dabei wird zwischen aktivem und passivem Licht unterschieden. Das aktive Licht meint den weißen Frontscheinwerfer und das rote Rücklicht. Passives Licht meint hier Reflektoren, die vorne in weiß und hinten in rot angebracht sind und der Kategorie „Z“ angehören. Die Kategorie „Z“ ist die Bezeichnung für großflächige Reflektoren. Außerdem brauchen Sie gelbe Reflektoren an den Pedalen und in den Speichen. In den Speichen müssen diese gleichmäßig angebracht werden.

Beleuchtungsvorschriften bei einem Lastenfahrrad

Für Lastenräder und Lasten-E-Bikes gelten generell dieselben Vorschriften wie für herkömmliche Fahrräder und E-Bikes. Wenn das Bike eine Breite von einem Meter überschreitet, müssen die aktiven sowie passiven Beleuchtungen allerdings zwei Mal angebracht werden.

Was passiert, wenn mein Fahrrad nicht ausreichend beleuchtet ist?

Statistiken zufolge gab es im Jahr 2019 insgesamt 660 Unfälle, die mit einer mangelhaften Beleuchtung des Fahrrads zusammenhingen. 208 dieser Unfälle kamen zustande, weil die Radfahrer die Vorschriften vollkommen missachteten. Die übrigen 452 waren Folge eines technischen Defekts der Beleuchtung. Sie sollten daher Ihr Licht unbedingt auf Funktionstüchtigkeit prüfen. Bei einer polizeilichen Kontrolle erwartet Sie außerdem ein Bußgeld von mindesten 20€. Besonders im trüben und nebligen Wetter im Herbst sind Radfahrer besonders schlecht zu sehen und werden daher oft von Autofahrern erwischt.

*Vorgeschlagene monatliche Rate:

Bei Kaufpreisen zwischen 500 € und 2.000 €: Anzahl der Raten 24 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Bei einem Kaufpreis ab 2.000  €: Anzahl der Raten 36 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Dabei handelt es sich um vorgeschlagene Laufzeiten. Sie können im Kassenbereich eine individuelle Anzahl an Monaten festlegen.

Finanzierung Ihres Einkaufs (Ratenplan-Verfügung) über den Kreditrahmen mit Mastercard, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. 15,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Ratenplan-Verfügung: Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % (jährlich) gilt nur für die ersten 36 Monate ab Vertragsschluss (Zinsbindungsdauer); Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen.

Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 14,84 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei uns haben, kann der tatsächliche veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 2,5% der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 9 €) leisten. Zahlungen für Folgeverfügungen werden erst auf verzinste Folgeverfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten.

Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV. Die Kreditvermittlung des Finanzierungspartners erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Schwanthalerstr. 31, 80336 München.

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