Fahrradträger

Wer sein Fahrrad oder E-Bike gern mit in den Urlaub nehmen möchte, für den ist ein Fahrradträger genau das Richtige! Die praktischen Träger lassen sich ganz simpel an der Anhängerkupplung montieren und versprechen sicheren Halt für Ihr Zweirad. Weiter unten haben wir nützliche und hilfreiche Informationen rund um das Thema Fahrradträger für Sie zusammengestellt. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

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Wozu sind Fahrradträger gedacht?

Fahrradträger sind die praktischen Begleiter für den Urlaub oder für Wochenend-Trips. Nehmen Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike ganz einfach auf dem Fahrradträger mit in den Urlaub. Damit haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Auto stehen zu lassen und den Urlaubsort ganz entspannt auf dem Rad zu erkunden. Das ist besonders praktisch, wenn Sie weiter weg fahren möchten, allerdings dennoch Ihr Fahrrad oder E-Bike dabei haben möchten. Beachten Sie allerdings, dass der Kraftstoffverbrauch Ihres Autos steigen kann, wenn Sie den Fahrradträger samt Rad montiert haben.

Wie wird ein Fahrradträger angebracht?

Ein Fahrradträger wird auf der Anhängerkupplung Ihres Autos angebracht. Diese ist also eine Voraussetzung, wenn Sie einen Fahrradträger montieren wollen. Meistens arbeiten Fahrradträger mit einem Spannhebel oder Schraubverschluss, mit denen der Träger befestigt wird. Zuletzt müssen Sie den Stecker, wie auch bei einem Anhänger, in die Anhängersteckdose stecken. Stellen Sie außerdem unbedingt sicher, dass Ihr Fahrradträger nicht wackelt. Dem Fahrradträger liegt aber meist auch eine Anleitung bei. Die Montage sollte daher kein Problem sein.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Fahrradträger montiert habe?

Wenn Sie einen Fahrradträger an Ihrem Auto anbringen wollen, müssen Sie ein amtliches Kennzeichen an dem Träger befestigen. Das Kennzeichen am Auto wird vom Fahrradträger verdeckt, deswegen müssen Sie dieses zusätzliche Kennzeichen anbringen. Eine Höchstgeschwindigkeit mit Fahrradträger ist gesetzlich zwar nicht vorgegeben, allerdings geben manche Hersteller eine Höchstgeschwindigkeit an. Oft liegt diese bei 120 km/h. Es ist ratsam, diese 120 km/h allerdings nicht immer voll auszunutzen. Schlaglöcher oder enge Kurven können Ihnen bei zu hoher Geschwindigkeit zum Verhängnis werden. Ihr Fahrradträger oder auch Ihr Fahrrad selbst könnten beschädigt werden. Außerdem darf das maximale Gewicht, das Ihr Träger tragen darf, nicht überschritten werden. Dieses wird vom Hersteller festgelegt. Zuletzt müssen Sie darauf achten, dass die Kennzeichenbeleuchtung am Fahrradträger funktionstüchtig ist, damit das Kennzeichen bei Fahrten im Dunkeln gesehen werden kann. Generell gilt: Fahrräder auf einem Fahrradträger dürfen zu beiden Seiten des Autos nicht mehr als 20 cm überstehen.

Was muss ich beachten, wenn ich ein E-Bike transportieren will?

Sie können Ihr E-Bike oder Pedelec natürlich auf Ihrem Fahrradträger transportieren. Die Handhabung funktioniert genau so wie mit herkömmlichen Fahrrädern. Es wird allerdings empfohlen, den Akku, das Display und auch eventuelle Fernbedienungen vor Beladung des Fahrradträgers aus dem E-Bike herauszunehmen. Wenn Sie den Akku nicht herausnehmen können, können Sie ihn mit einer speziellen Neoprenhülle schützen. Sie sollten den Akku allerdings nicht mit einer Plastiktüte schützen. Das funktioniert nicht und schadet dem Akku eher, als dass sie ihn schützt.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Mountainbike transportieren will?

Wenn Sie ein Mountainbike auf einem Fahrradträger transportieren möchten, müssen Sie darauf achten, dass die Bereifung des MTB wesentlich breiter ist als die eines Trekkingbikes oder Rennrads. Manche Fahrradträger-Modelle haben Schienen, auf die Sie das Fahrrad schieben und es daraufhin mit Gurten befestigen. Es kann vorkommen, dass eben diese Schienen für die breiten MTB-Reifen zu schmal sind, oder die Gurte zu kurz ausfallen. So sollten Sie auf keinen Fall die Fahrt antreten! Eine unsachgemäße Befestigung im Sinne von „Das passt schon.“ kann dazu führen, dass Ihr Mountainbike sich während der fahrt löst und vom Träger fällt. Damit gefährden Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer und haben zudem danach keine Freude mehr an Ihrem MTB.

*Vorgeschlagene monatliche Rate:

Bei Kaufpreisen zwischen 500 € und 2.000 €: Anzahl der Raten 24 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Bei einem Kaufpreis ab 2.000  €: Anzahl der Raten 36 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Dabei handelt es sich um vorgeschlagene Laufzeiten. Sie können im Kassenbereich eine individuelle Anzahl an Monaten festlegen.

Finanzierung Ihres Einkaufs (Ratenplan-Verfügung) über den Kreditrahmen mit Mastercard, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. 15,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Ratenplan-Verfügung: Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % (jährlich) gilt nur für die ersten 36 Monate ab Vertragsschluss (Zinsbindungsdauer); Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen.

Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 14,84 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei uns haben, kann der tatsächliche veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 2,5% der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 9 €) leisten. Zahlungen für Folgeverfügungen werden erst auf verzinste Folgeverfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten.

Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV. Die Kreditvermittlung des Finanzierungspartners erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Schwanthalerstr. 31, 80336 München.

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