Spiegel

Spiegel am Fahrrad sieht man vor allem bei der älteren Generation. Oft hängt das damit zusammen, dass sie den Schulterblick vielleicht nicht mehr ganz schaffen, weil die Beweglichkeit im Alter nachlässt. Das muss aber nicht so sein! Spiegel sind nicht nur etwas für ältere Leute, sie versprechen mehr Sicherheit für jeden Verkehrsteilnehmer.

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Sind Spiegel am Fahrrad sinnvoll?

Wer bereits Auto oder Roller und Mopeds gefahren ist, weiß, wie schnell man sich den Blick in den Spiegel angewöhnen kann. Umso ungewohnter kommt es einem dann vor, dass auf dem Fahrrad kein Spiegel angebracht ist. Der Spiegel kann Ihnen helfen, sicherer und achtsamer zu fahren. Mit einem Spiegel werden Überholmanöver wesentlich sicherer, da man sich absichern kann, was hinter einem auf der Fahrbahn geschieht. Auch überraschende Schnellfahrer, die unvermittelt an Ihnen vorbei rauschen, können Sie erschrecken. Wenn Sie ab und an in den Spiegel schauen und Ihre Umgebung im Blick behalten, gehören böse Überraschungen der Vergangenheit an. Dabei brauchen Sie nicht einmal unbedingt zwei Spiegel, oft reicht einer an der linken Seite.

Wie wird ein Spiegel am Fahrrad angebracht?

Der Spiegelhalter hat am Ende eine Schnalle, die Sie um den Lenker schließen und befestigen können. Der Verschluss ist in den meisten Fällen sehr simpel und selbsterklärend. Mit einer Schraube wird die Schnalle an den Umfang des Lenkers angepasst und festgeschraubt.

Wussten Sie schon...?

Motorisierte Zweiräder wie Roller sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, zwei Spiegel an der linken und rechten Seite des Lenkers zu haben. Es genügt in er Regel der Außenspiegel an der linken Seite. Es bietet sich aus Gründen der Sicherheit allerdings an, zwei Spiegel anzubringen. Damit haben Sie einen besseren Überblick.

*Vorgeschlagene monatliche Rate:

Bei Kaufpreisen zwischen 500 € und 2.000 €: Anzahl der Raten 24 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Bei einem Kaufpreis ab 2.000  €: Anzahl der Raten 36 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Dabei handelt es sich um vorgeschlagene Laufzeiten. Sie können im Kassenbereich eine individuelle Anzahl an Monaten festlegen.

Finanzierung Ihres Einkaufs (Ratenplan-Verfügung) über den Kreditrahmen mit Mastercard, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. 15,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Ratenplan-Verfügung: Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % (jährlich) gilt nur für die ersten 36 Monate ab Vertragsschluss (Zinsbindungsdauer); Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen.

Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 14,84 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei uns haben, kann der tatsächliche veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 2,5% der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 9 €) leisten. Zahlungen für Folgeverfügungen werden erst auf verzinste Folgeverfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten.

Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV. Die Kreditvermittlung des Finanzierungspartners erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Schwanthalerstr. 31, 80336 München.

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