Henco Dienstrad-Leasing

Entdecken Sie das Dienstrad-Leasing von Henco!

Im Jahr 2012 ist das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder und E-Bikes in Kraft getreten. Sofern Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, können Sie sich ein Fahrrad oder E-Bike zulegen. Das heißt, dass Ihr Arbeitgeber das Bike im Leasingverfahren kauft und es Ihnen als Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.

Die Dienstfahrräder werden steuerlich ähnlich wie Dienstautos behandelt. Als Arbeitnehmer dürfen Sie mit dem (Elektro-)Rad zur Arbeit fahren, es aber auch privat nutzen. Für die private Nutzung müssen Sie, wie bei einem Dienstauto, einen bestimmten Prozentsatz des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Als Listenpreis gilt die unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Händlers oder Herstellers.

Steuervorteile mit einem Dienstrad:

Bei einem Dienstrad Leasing profitieren Sie von einem Steuervorteil. Ein Auto wird in der Regel mit 1% des Listenpreises versteuert. Dies gilt bei Diensträdern nicht. Ein Dienstrad wird niedriger versteuert:

1. In dem Fall, dass Sie sich an den Leasingkosten beteiligen müssen, erfolgt dies im Rahmen einer Gehaltsumwandlung. Ein Teil Ihres Bruttogehaltes wird zur Zahlung der Leasingraten genutzt. Als Arbeitnehmer haben Sie das Glück, dass Ihr Dienstrad nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuert werden muss. Dadurch, dass bei den Sozialversicherungsbeiträgen ebenfalls 0,25% abgezogen werden, fallen ihre Lohnsteuerzahlungen und Sozialabgaben niedriger aus.

2. Sollte Ihr Arbeitgeber die Leasingraten in vollem Umfang übernehmen, erhalten Sie Ihr volles Gehalt sowie das Dienstbike. Der Geldwerte Vorteil bleibt komplett steuer- und beitragsfrei. Dieser Fall kann im Rahmen einer Gehaltserhöhung vereinbart werden.

Wir rechnen vor:

1. Sie erhalten Ihr Firmenrad vom Arbeitgeber, das beispielsweise 2.000 Euro kostet. Sie müssen nun lediglich 5,00 Euro monatlich als geldwerten Vorteil für Ihre private Nutzung versteuern – dies wären 0,25 Prozent von 2.000 Euro.

2. Sofern der Arbeitgeber die Leasingrate übernimmt, wird keine Gehaltsumwandlung erforderlich sein. In diesem Fall ist das Dienstrad-Leasing für Sie steuer- und kostenfrei. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass Sie die Entfernungspauschale trotz der Steuerfreiheit ungekürzt in der Steuererklärung angeben können.

 

Gleiches gilt für Selbstständige:

Selbstständige profitieren von der Regelung in gleichem Umfang. Ein Selbstständiger kann sich ein Betriebsrad oder E-Bike anschaffen. Für die private Nutzung fallen keine Steuern für die Privatentnahme an. Sie sparen sich die Ertragssteuer, da Leasingraten als Betriebsausgaben zu bewerten sind.

Leasing

Und so funktioniert es:

1. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er das Dienstrad-Leasing unterstützen würde.
2. Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, besuchen Sie uns in Ihrer Wunschfiliale von Henco. Dort können Sie sich ein Zweirad, egal ob E-Bike oder Fahrrad, aussuchen.
3. Henco erstellt für Sie ein Angebot, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
4. Ihr Arbeitgeber sucht für Sie das geeignete Leasingunternehmen heraus. Wir verkaufen Ihr gewünschtes Bike an das gewünschte Leasingunternehmen. Somit ist Ihr Arbeitgeber der Leasingnehmer und zahlt die Leasingrate.
5. Wenn die vorherigen Punkte erledigt sind, können Sie Ihr Wunschmodell bei uns in der Filiale abholen. Auf Wunsch senden wir es Ihnen natürlich auch gerne zu.

Info: Sie zahlen für Ihr Wunschmodell nur indirekt aufgrund der Gehaltsumwandlung.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gern bereit, Ihnen bei allen Fragen telefonisch oder auch in einer unserer Filialen zur Seite zu stehen.
Wir beraten Sie gern und freuen uns über Ihr Interesse.

 

Henco arbeitet mit den unten stehenden Leasing-Unternehmen zusammen: 

Eleasa Logo
Bikeleasing.de Logo
Lease a bike Logo
Business Bike Logo
Jobrad Logo
Mein Deinstrad.de Logo
Eurorad Logo
Beovelo Logo
Deutsche Dienstrad Logo
Dein Jobbike Logo
Company Bike Logo
Ride Logo
Henco Dienstrad-Leasing

FAQ zum Dienstrad-Leasing

Scheuen Sie sich nicht, uns bei jeglichen Fragen anzusprechen. Gemeinsam können wir ein Dienstrad nach Ihren Wünschen aussuchen.

Ein Dienstrad bedeutet nicht, dass Sie ein klassisches Citybike wählen müssen. Mit dem Dienstrad-Leasing können Sie sogar ein Mountainbike oder ein Rennrad auswählen. Falls Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie auch zwei Diensträder steuerbegünstigt erwerben.

Hier haben wir die häufigsten Fragen von Arbeitnehmern schon zusammen gefasst:

  • Ist es möglich ein zweites Dienstrad zu erhalten?

Ein zweites Dienstrad ist generell möglich. Jedoch muss ihr Arbeitgeber vorher zustimmen. Sie können auch zwei unterschiedliche Fahrräder bzw. E-Bikes nehmen. Es steht Ihnen frei, Sie sich beim zweiten Dienstrad für ein Rennrad, Mountainbike oder ein E-Bike zu entscheiden. Im Vorfeld müssen Sie sich aber bewusst sein, dass die Gehaltsumwandlung bzw. der Abzug von Ihrem Bruttolohn bei zwei Diensträdern höher wird. Haben Sie schon ein Dienstauto? Auch dann ist es kein Problem, zusätzlich ein Dienstrad anzuschaffen.

  • Was passiert nach Leasing-Laufzeitende mit meinem Dienstrad?

Hierbei kommt es darauf an, welchen Leasing-Partner Ihr Arbeitgeber ausgewählt hat. Je nach Leasing-Anbieter können Sie das Dienstrad nach Laufzeitende oft für 15% des Wertes kaufen. Einige Leasing-Anbieter fordern das Fahrrad oder E-Bike zurück. In diesem Fall wird das Bike einfach zu uns zurückgebracht. Wir erledigen den Rest für Sie!

  • Was ist in der Versicherung für das Dienstrad-Leasing enthalten? Welche Leistungen werden geboten?

Normalerweise bieten alle Leasing-Partner einen Rundumschutz an. Ein Rundumschutz bedeutet, dass ihr Fahrrad oder E-Bike gegen Schäden an Akku, Motor sowie anderen Elektronikteilen versichert ist. Häufig beinhaltet der Rundumschutz auch eine Versicherung gegen Diebstahl und einen deutschlandweiten Abhol-Service. Lediglich die Reparaturkosten und der normale Verschleiß werden nicht von allen Leasing-Unternehmen gezahlt. Vergleichen Sie im Voraus die Leasing-Unternehmen und wählen Sie aus, welches am besten zu Ihnen und Ihrem Arbeitgeber passt.

  • Gibt es eine Mindestmitarbeiterzahl für das Leasing eines Dienstrads?

Das Leasing eines Dienstrads lohnt sich schon bei einem Mitarbeiter. Selbst bei einem Mitarbeiter kann man Steuer- und Lohnnebenkosten sparen.

0
    0
    Ihr Warenkorb
    Ihr Warenkorb ist leerZurück zum Henco-Shop