Tolle Neuigkeiten für Gewerbetreibende!

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle hat nun die bereits bestehende gewerbliche Förderung der Anschaffung von E-Lastenrädern für Gewerbetreibende bis zum 24. April 2024 verlängert. Die Förderung beinhaltet einen Zuschuss von 25% auf den Anschaffungspreis der Bikes, höchstens allerdings 2500€ pro E-Lastenrad. Damit sollen Gewerbe, die zum Beispiel im Handel oder in der Auslieferung tätig sind, dazu ermutigt werden, auf die Auslieferung mit dem Auto zu verzichten.

Warum gibt es diese Förderung?

Die Förderung von Lastenrädern zielt vor allem darauf, den CO2-Ausstoß zu verringern und ist Teil des Klimaschutzplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 55% verringert werden, bis 2050 soll sogar Treibhausgasneutralität erreicht werden. Besonders in Städten sei der CO2-Ausstoß besonders hoch. Die Nutzung von Lastenrädern mindert aber nicht nur den CO2-Ausstoß: Auch der Lärm in den Innenstädten kann wesentlich verringert werden. Davon profitiert nicht nur unsere Erde!

Und wer kann gefördert werden?

Förderfähig sind private Unternehmen (unabhängig der Rechtsform), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Es werden Fahrräder bezuschusst, die fabrikneu sind und eine Nutzlast von mindestens 120 kg haben.
Nicht gefördert werden Lastenbikes, die für den privaten Gebrauch gedacht sind.

Die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenrädern finden Sie hier!

 


Persönliche Beratung liegt uns am Herzen: Bei allen weiteren Fragen zur Förderung stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Wenn Sie neugierig auf unsere breite Auswahl an E-Transport- und E-Lastenrädern geworden sind, klicken Sie gerne hier und stöbern Sie in unserem Onlineshop.

Förderung für E-Lastenräder verlängert
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