Fahrradklingel

Die Fahrradklingel ist das wichtigste Werkzeug an Ihrem Fahrrad, wenn Sie des Öfteren im Trubel der Stadt unterwegs sind. Mit dem klaren Ton signalisieren Sie ihre Annäherung und machen abgelenkte Passanten oder andere Fahrer auf sich aufmerksam. Unsere Produkte gibt es in verschiedenen Ausführungen, sodass garantiert für jeden etwas dabei ist. Beachten Sie, dass Produkte im Onlineshop nicht angezeigt werden können, obwohl Sie im Handel verfügbar sind. Bei allen Fragen rund um Montage und Modelle stehen wir Ihnen gerne zu unseren Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

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Wozu braucht man eine Klingel?

Mit der Klingel machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam. Außerdem können Sie ein Überholmanöver ankündigen oder Passanten zur Vorsicht aufrufen. Auch unaufmerksame Mitmenschen können aufgeweckt und in die Situation zurückgeholt werden. Mit einer Fahrradklingel geben Sie sich selbst und Ihren Mitmenschen ein kleines Stückchen mehr Sicherheit.

Ist eine Klingel Pflicht?

Ja. Laut Angaben der Straßenverkehrsordnung muss jedes im Verkehr befindliche Fahrrad, egal ob E-Bike oder nicht, mit einer Klingel ausgestattet sein. Aus diesem Grund sind beispielsweise BMX-Bikes auch nicht für den Straßenverkehr geeignet. Diese Bikes erfüllen die Vorgaben der StVO nicht. Stöbern Sie doch gern in unserem Shop, sodass auch Ihr Fahrrad mit einer passenden Klingel ausgestattet wird!

*Vorgeschlagene monatliche Rate:

Bei Kaufpreisen zwischen 500 € und 2.000 €: Anzahl der Raten 24 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Bei einem Kaufpreis ab 2.000  €: Anzahl der Raten 36 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Dabei handelt es sich um vorgeschlagene Laufzeiten. Sie können im Kassenbereich eine individuelle Anzahl an Monaten festlegen.

Finanzierung Ihres Einkaufs (Ratenplan-Verfügung) über den Kreditrahmen mit Mastercard, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. 15,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Ratenplan-Verfügung: Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % (jährlich) gilt nur für die ersten 36 Monate ab Vertragsschluss (Zinsbindungsdauer); Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen.

Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 14,84 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei uns haben, kann der tatsächliche veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 2,5% der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 9 €) leisten. Zahlungen für Folgeverfügungen werden erst auf verzinste Folgeverfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten.

Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV. Die Kreditvermittlung des Finanzierungspartners erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Schwanthalerstr. 31, 80336 München.

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