Falträder

Falträder sind die idealen Begleiter für all Ihre alltäglichen Touren, sei es der tägliche Arbeitsweg oder ein Ausflug mit Freunden. Die kleinen Bikes sind unglaublich praktisch unterzubringen. Durch die geringe Größe sind sie leicht zu verstauen, selbst in kleinen Wohnungen ohne extra Fahrradstellplatz oder Garage. Die Falträder dürfen Sie sogar kostenfrei in der Bahn mitnehmen, da sie als Handgepäck gelten. Stöbern Sie doch gern in den Tabs weiter unten auf der Seite. Dort finden Sie weitere nützliche Informationen rund um das Thema Faltrad. Wir freuen uns auf Sie!

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Was ist ein Faltrad?

Ein Faltrad kann, wie der Name bereits verrät, zusammengefaltet werden. Manchmal werden sie auch als Klappräder bezeichnet. Dadurch ist es ganz besonders praktisch und handlich. Die Falträder nehmen beim Transport und bei der Unterbringung sehr wenig Raum ein, sodass sie selbst in kleinen Wohnungen untergebracht werden können, falls sie keinen Stellplatz zur Verfügung haben. Die Räder eines Faltrads sind ebenso wie bei einem Kompaktrad kleiner als die eines herkömmlichen Fahrrads. Sie liegen etwa im Bereich zwischen 14 und 24 Zoll. Das Fahrverhalten kommt dennoch sehr nah an das gewohnte heran. Ein weiterer Vorteil: Ein Faltrad dürfen Sie kostenfrei in der Bahn mitführen! Es zählt wegen der kleinen Größe als Handgepäck, sodass kein zusätzliches Fahrrad-Ticket nötig ist. Mit einem Faltrad sind Sie schnell und unkompliziert im Stadtverkehr unterwegs. Lassen Sie den städtischen Stau gelassen hinter sich! Beachten Sie, dass das zulässiges Gesamtgewicht auf einem Faltrad, je nach Modell, geringer sein kann als das eines herkömmlichen Fahrrads.

Was muss ich beim Kauf eines Faltrads beachten?

Die kleinen Flitzer sind praktisch und ideal für den alltäglichen Stadtverkehr. Doch gerade da sollten Sie besonders achtsam und aufmerksam fahren. Falträder sind durch die kleine Größe teilweise nicht so gut zu sehen wie größere Bikes. Autofahrer oder andere Verkehrsteilnehmer könnten Sie weniger gut wahrnehmen. Wir empfehlen außerdem dringend, beim Radfahren stets einen Helm zu tragen. Die Geschwindigkeit kann auf einem Faltrad ungewohnt sein, sodass es besonders zu Anfang, wenn Sie sich noch nicht an die neue Fahrweise gewöhnt haben, Sturzgefahr gibt. Doch Sie können dennoch beruhigt auf ein Faltrad aufsteigen: Alle Komponenten sind verkehrstauglich und entsprechen der StVZO. Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

Seit wann gibt es Falträder?

Das erste Faltrad wurde 1878 von William Grout aus Großbritannien patentiert. Es hatte Reifen, die aus Vollgummireifen bestanden. Um das Bike zusammen zu falten, wurde der Vorderreifen in vier Teile geteilt und der Rahmen in der Mitte zusammengefaltet. Dazu gab es einen praktischen Koffer, in dem das Fahrrad in gefaltetem Zustand Platz fand. Bereits 1896 wurde ein weiteres Klappverfahren entwickelt, bei welchem der rahmen mittig um eine senkrechte Achse eingeklappt werden konnte. Dieses Verfahren ist bis heute am meisten verwendet.

*Vorgeschlagene monatliche Rate:

Bei Kaufpreisen zwischen 500 € und 2.000 €: Anzahl der Raten 24 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Bei einem Kaufpreis ab 2.000  €: Anzahl der Raten 36 , effektiver Jahreszins 0,00 %.

Dabei handelt es sich um vorgeschlagene Laufzeiten. Sie können im Kassenbereich eine individuelle Anzahl an Monaten festlegen.

Finanzierung Ihres Einkaufs (Ratenplan-Verfügung) über den Kreditrahmen mit Mastercard, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. 15,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Ratenplan-Verfügung: Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % (jährlich) gilt nur für die ersten 36 Monate ab Vertragsschluss (Zinsbindungsdauer); Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen.

Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 14,84 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei uns haben, kann der tatsächliche veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 2,5% der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 9 €) leisten. Zahlungen für Folgeverfügungen werden erst auf verzinste Folgeverfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten.

Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV. Die Kreditvermittlung des Finanzierungspartners erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Schwanthalerstr. 31, 80336 München.

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